Fahrradbeleuchtung
Fahrradfahrern geht ein Licht auf
Die einen haben lange drauf gewartet, andere sehen es mit Sorge.
Die Bestimmungen in der Straßenverkehrszulassungsordnung über die Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern haben sich geändert.
Durften handelsübliche Fahrräder bislang nur mit besonderen und fest angebrachten Batterie- oder Akkulampen ausgerüstet und im Straßenverkehr benutzt werden, sind jetzt auch so genannte Stecklampen mit Dauerlicht erlaubt. Diese Lampen müssen nur bei Lichtverhältnissen mitgeführt werden, die ein Einschalten der Beleuchtung erfordern. Außerdem müssen die Lampen mit einem Prüfzeichen (Schlangenlinie)
Die Anbringung von Reflektoren nach vorne und hinten ist weiterhin beim Betrieb des Fahrrades erforderlich. Nach hinten reicht jetzt ein roter Rückstrahler mit mit dem sichtbaren Merkmal Z (Zusatzrückstrahler).
Viele Fahrradfahrer werden sich über diese Änderungen freuen. Sie brauchen sich nicht mehr um die ungeliebte Beleuchtung kümmern. Autofahrer sind von dieser Änderung sicher nicht begeistert. Ist doch zu erwarten, dass die ohnehin schon lasche Einstellung zur Fahrradbeleuchtung dazu führen wird, dass vermutlich noch mehr Radfahrer bei Dunkelheit ohne Beleuchtung fahren werden, weil sie einfach zu Hause vergessen wurde.
Besonders jetzt, vor dem Beginn der dunklen Jahreszeit, bleibt zu hoffen, dass die Fahrradfahrer sich ihrer Verantwortung bewusst sein werden.
Den genauen Wortlaut zur Fahrradbeleuchtung finden sie hier.