Auszeichnung Kraftfahrer
Seit über 50 Jahren zeichnet die Deutsche Verkehrswacht (Programm ist mit Ende des Jahres 2021 eingestellt) bewährte Kraftfahrer als Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr aus. Eine Auszeichnung können alle Kraftfahrer, Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer mit mindestens zehnjähriger vorbildlicher Fahrzeit erhalten.
Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer ist neben Anerkennung auch Verpflichtung: Sie nimmt die Ausgezeichneten auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung willigt der Kraftfahrer ein, „auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein“.
Lassen Sie sich auszeichnen!
Sie sind ein erfahrener Fahrer und fahren seit vielen Jahren unfallfrei? Sie haben keine Eintragung im Verkehrszentralregister? Seien Sie Vorbild und lassen sich bei ihrer Verkehrswacht Viersen auszeichnen!
Die Auszeichnung „Bewährter Kraftfahrer“ gibt es in den folgenden Stufen:
- Bronze für 10 Jahre Fahrzeit
- Silber für 20 Jahre Fahrzeit
- Silber mit Eichenkranz für 25 Jahre Fahrzeit
- Gold für 30 Jahre Fahrzeit
- Gold mit Eichenkranz für 40 Jahre Fahrzeit und
- Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit
Voraussetzungen
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller
- weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
- noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister geführt hat (ab 40 Euro),
- noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.
Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein.
So geht's
Im folgenden Merkblatt erhalten Sie alle Informationen zu Ehrung.
Hier finden Sie den Antrag zum bewährten Kraftfahrer für die Verkehrswacht
und den Antrag an das Kraftfahrbundesamt zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister.